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LEISTUNG 04

Be­leihungs­wert­gut­achten für Banken & Institute

Beleihungswertgutachten sind ein wesentlicher Bestandteil fundierter Finanzierungsentscheidungen. Sie werden vorzugsweise nach den strengen Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) erstellt und dienen Kreditgebern als objektive Entscheidungsgrundlage für eine fundierte Risikobewertung.

Wann sinnvoll?

Diese Form der Wertermittlung ist erforderlich, wenn Immobilien als Sicherheiten für Realkredite oder Pfandbrief-Finanzierungen dienen. Banken, Versicherungen und Förderinstitute nutzen diese Gutachten, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und eine detaillierte Dokumentation der Beleihungsobjekte zu erstellen. Auch im Rahmen von Reporting-Pëichten oder Umênanzierungen bietet es eine verlässliche Datenbasis.

Unser vorgehen

Wir wenden die nach BelWertV zulässigen Bewertungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) unter Berücksichtigung der gesetzlich geforderten Mindestkapitalisierungssätze und Bewirtschaftungskosten an. Die Ermittlung basiert auf einer detaillierten Objektbesichtigung, der Prüfung der Objektunterlagen sowie der Analyse aktueller Marktdaten. Im Fokus steht dabei die Ermittlung des nachhaltigen Werts, der über die gesamte Dauer der Beleihung mit gebotener Sorgfalt hergeleitet werden kann

Ihr Ergebnis

Sie erhalten ein umfassendes und transparent strukturiertes Gutachten, das unter strikter Beachtung der BelWertV-Vorgaben erstellt wurde – ausgelegt auf die Anforderungen von Kreditinstituten

Warum Kreditinstitute auf uns vertrauen

Qualifikation und Arbeitsweise für die Anforderungen von Banken und Pfandbriefinstituten

  • HypZert-(F)-Zertifizierung

    Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – die von Banken und der Bankenaufsicht anerkannte Qualifikation für Finanzierungsgutachten.

  • Pfandbrieffähige Gutachten

    Konform mit den Anforderungen von PfandBG und BelWertV – geeignet als Grundlage für die Beleihung und Refinanzierung.

  • Reporting & Monitoring

    Zuverlässige Unterstützung auch bei wiederkehrenden Bewertungen im Rahmen aufsichtsrechtlicher Berichtspflichten.

  • Regionale Marktkenntnis

    Durch die Mitgliedschaft im Gutachterausschuss Rhein-Sieg-Kreis fundierte, marktnahe Werteinschätzungen vor Ort.