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LEISTUNG 01

Verkehrs­wert­gutachten bei Erbschaft, Schenkung & Scheidung

Verkehrswertgutachten spielen eine zentrale Rolle bei Erbangelegenheiten, Schenkungen und Scheidungen. Sie bieten eine neutrale, fundierte Grundlage zur Immobilienbewertung in emotional wie juristisch komplexen Lebenslagen. Unsere Expertise zielt darauf ab, dass sämtliche Parteien eine objektive, nachvollziehbare Bewertung als verlässliche Entscheidungshilfe erhalten.

Wann sinnvoll?

Solche Gutachten sind maßgeblich, wenn Immobilien im Rahmen einer Erbschaft auf mehrere Erben verteilt werden, bei Schenkungen an Familienmitglieder oder um eine faire Aufteilung im Scheidungsfall zu unterstützen. Sie helfen, Streit zu vermeiden, steuerliche Belastungen sachgerecht zu ermitteln und einen Marktwert zu bestimmen, der die notwendigen Kriterien zur Anerkennung durch Finanzämter oder Gerichte erfüllt.

Unser vorgehen

Wir wenden anerkannte Bewertungsverfahren wie Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren an. Die Auswahl des korrekten Bewertungsansatzes erfolgt auf Basis der Immobilienart und des Verwendungszwecks. Dabei nutzen wir aktuelle Markt-, Bodenrichtwert- und Vergleichsdaten sowie Objektunterlagen und -besichtigungen. Unsere Gutachten berücksichtigen alle wertrelevanten Einflüsse, vom baulichen Zustand bis zu speziellen Nutzungsrechten.

Ihr Ergebnis

Sie erhalten ein umfassendes, fachlich fundiertes Verkehrswertgutachten. Es dokumentiert alle relevanten Bewertungsparameter und Begründungen transparent. Damit schaffen wir Klarheit für alle Beteiligten und liefern Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe für Ihre weiteren Entscheidungen

Ein neutraler Wert – drei Anlässe

Verkehrswert-
gutachten

Erbschaft

Faire Aufteilung unter mehreren Erben auf objektiver Grundlage

Schenkung

Nachvollziehbare Wertgrundlage für Übertragungen an Angehörige

Scheidung

Neutrale Basis für den Zugewinnausgleich beider Parteien

Unabhängig vom Anlass beruht jede Entscheidung auf demselben methodisch fundierten Gutachten – objektiv ermittelt und für alle Beteiligten gleichermaßen nachvollziehbar.