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FRAGEN & ANTWORTEN

Ihre Fragen – unsere Antworten

Eine Immobilienbewertung wirft naturgemäß Fragen auf, sei es zu Ablauf, Kosten oder zur rechtlichen Verwertbarkeit eines Gutachtens. Nachfolgend beantworten wir die Fragen, die uns von Privatpersonen, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Kreditinstituten am häufigsten gestellt werden.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, sprechen Sie uns gerne persönlich an. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

01

Wofür brauche ich ein Immobilien­gutachten?

Ein Immobiliengutachten bietet eine fundierte Grundlage für rechtliche und finanzielle Entscheidungen. Es bildet die objektive Basis für Preisfindungen beim An- und Verkauf, die faire Vermögensaufteilung bei Scheidung oder Erbschaft sowie für die Darlegung des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt. So beugen Sie Unklarheiten vor, treffen fundierte Entscheidungen und minimieren wirtschaftliche Risiken.

02

Welche Kosten fallen für ein Gutachten an?

Die Gutachterkosten hängen von Bewertungszweck, Objektart, Marktwert, Größe, Lage und Komplexität sowie vom benötigten Umfang des Gutachtens ab. Wir kalkulieren nachvollziehbar in Anlehnung an die Honorarrichtlinien des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger (BVS) und legen alle Positionen vorab offen. Es gibt keine versteckten Gebühren; sämtliche Kosten werden transparent dokumentiert.

03

In welcher Region sind Sie tätig?

Unser Haupttätigkeitsgebiet ist der Rhein-Sieg-Kreis (z. B. Eitorf, Hennef, Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf) sowie die angrenzenden Regionen Bonn und Köln. Je nach Bewertungsauftrag und Vereinbarung sind wir auch überregional für Sie aktiv.

04

Welche Arten von Immobilien bewerten Sie?

Wir bewerten ein breites Spektrum: Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, gemischt genutzte Objekte sowie unbebaute Grundstücke. Im gewerblichen Bereich u. a. Bürogebäude, Pflegeheime/Seniorenimmobilien, Gesundheits- und Praxisimmobilien, Einzelhandels- und Nahversorgungsobjekte sowie Logistik-/Lagerflächen.

05

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Eine seriöse, pauschale Zeitangabe ist hier nicht möglich. Die Dauer hängt vom Umfang der Immobilie, der Terminfindung für die Ortsbesichtigung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Im Erstgespräch geben wir Ihnen gern eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall.

06

Wird Ihr Gutachten von Finanzämtern und Gerichten anerkannt?

Wir erstellen unsere Gutachten methodisch fundiert nach den anerkannten Verfahren der Immobilien­wert­ermittlungs­verordnung (ImmoWertV) und legen jede Bewertung transparent und nachvollziehbar dar. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 Zetifzierte Gutachter tun wir alles dafür, dass unsere Gutachten den fachlichen Anforderungen von Finanzämtern, Banken und Gerichten genügen, und viele unserer Mandanten konnten ihr Gutachten damit erfolgreich vorlegen. Eine pauschale Garantie können wir dennoch nicht geben: Die abschließende Prüfung und Würdigung obliegt stets der jeweiligen Behörde, dem Gericht oder der zuständigen Person im Einzelfall.

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Gutachten vs. Makler-Einschätzung: Warum Qualität ihren Preis hat

Der Unterschied liegt in Haftung, Tiefe und Objektivität. Während eine kostenfreie Makler- Einschätzung oft als Marketinginstrument dient, sind wir als zertifizierte Sachverständige zur Neutralität verpflichtet. Unsere Gutachten basieren auf den strengen Vorgaben der ImmoWertV und der DIN EN ISO/IEC 17024, gestützt auf reale Transaktionsdaten der Gutachterausschüsse. Eine Makler-Einschätzung hat bei Finanzämtern, Gerichten oder Banken keine formelle Anerkennung.

Ihre Frage war nicht dabei?

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch, telefonisch oder per E-Mail.